Steuerberatung · Rechtsberatung · Wirtschaftsprüfung040 897 2687-0 ↗
Dirk Nannen – Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, RechtsanwaltMandanten-Login ↗

Wissen & Aktuelles

Kleinunternehmer aufgepasst!

Mann mit Unterlagen
© Robert Kneschke - stock.adobe.com

Kleinunternehmer

Als Kleinunternehmer gilt, wer im vorangegangenen Kalenderjahr einen Gesamtumsatz von nicht mehr als € 25.000,00 erzielt hat und im laufenden Jahr € 100.000,00 nicht überschreitet. Solche Unternehmen müssen grundsätzlich keine Umsatzsteuererklärungen mehr abgeben.

Ausnahmen

Es gibt allerdings drei Ausnahmen:

  1. Das Finanzamt fordert zur Abgabe einer Umsatzsteuererklärung auf.
  2. Der Kleinunternehmer hat innergemeinschaftliche Erwerbe durchgeführt.
  3. Der Kleinunternehmer war an innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäften beteiligt.

Stand: 27. September 2026

Bild: Countrypixel - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Lassen Sie uns sprechen

Ihr Anliegen.
Unser gemeinsamer nächster Schritt.

Kontakt aufnehmen ↗